Allgemeine Geschäftsbedingungen
Event & Erlebnis FEEZ
1. Anbieter und Geltungsbereich
Die folgend aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle von Event & Erlebnis FEEZ angebotenen Leistungen, die per Vertragsabschluss (im Folgenden auch „Buchung“ genannt) zwischen dem Veranstalter (Event & Erlebnis FEEZ) und dem Verbraucher, Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Kunde“ genannt) zustande kommen.
Eigene Vertragsbedingungen von Kunden haben keine Gültigkeit.
2. Buchung (Vertragsschluss)
2.1 Der Kunde erhält entsprechend seiner Anfrage ein unverbindliches schriftliches Angebot von Event & Erlebnis FEEZ für eine Veranstaltung. Dies erfolgt i.d.R. per E-Mail, in Ausnahmefällen postalisch.
2.2 Der Kunde bestätigt die Annahme einer Buchung schriftlich per E-Mail, Post oder mittels Unterschrift unter das Angebot. Mit der Buchungsbestätigung nimmt der Kunde den Abschluss eines Vertrages (Buchung) auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGB verbindlich an.
2.3 Der Vertrag kommt durch Bestätigung seitens des Veranstalters zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form, wird aber im Regelfall schriftlich per E-Mail oder ausnahmsweise per Post erfolgen.
3. Leistungsbeschreibung/ Leistungsänderungen
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens Event & Erlebnis FEEZ sowie den gegebenenfalls darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
3.2 Event & Erlebnis FEEZ behält sich vor, für bestimmte Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen.
3.3 Im Falle von vorvertraglichen Leistungen kann der Veranstalter eine Bearbeitungspauschale erheben, die sich in der Höhe nach dem Aufwand richtet. Diese wird im Falle des Zustandekommens der Buchung auf den vereinbarten Preis angerechnet.
3.4 Die Leistung von Event & Erlebnis FEEZ inkludiert nicht die Beaufsichtigung von Gästen, hier besonders von Kindern, und auch nicht von hilfebedürftigen Personen. Die Aufsichtspflicht obliegt dem Kunden.
3.4.1 Ebenso ausgeschlossen ist die Beaufsichtigung und Haftung von Sachen, die der Kunde oder einer seiner Gäste zu einer Veranstaltung mitbringt.
3.5 Eine Leistungsänderung seitens des Veranstalters ist nur im äußersten Notfall zulässig. Dabei wird alle Mögliche dafür getan, die Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt und
-umfang so gering wie möglich zu halten, und das Gesamtbild der Veranstaltung nicht mehr als notwendig zu beeinträchtigen bzw. zu ändern. Der Kunde wird in diesem Falle mündlich oder schriftlich benachrichtigt.
3.6 Für eine Leistungsänderung durch den Kunden, auch Umbuchung genannt, kann Event & Erlebnis FEEZ eine aufwandsabhängige Gebühr verlangen, die auf den Endpreis aufgeschlagen wird. Beispielhaft seien hier Zeit-, Ort-, Terminveränderungen oder Leistungsveränderungen in Form von Hinzubuchungen oder Reduzierungen genannt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise definieren sich über die erbrachten Leistungen, die vertraglich vereinbart waren.
4.2 Die vereinbarten Preise für Buchungen sind Endpreise. Nach § 19 UStG entfällt die Umsatzsteuer und muss demnach nicht ausgewiesen werden.
4.3 Weitere Leistungen wie etwa Eintrittsgelder, Parkgebühren, Beförderungskosten, Verpflegungskosten sind nicht im Preis enthalten und zusätzlich zu zahlen. Dies geschieht i.d.R. direkt vor Ort durch den Kunden selbst. Abweichungen von dieser Regelung müssen schriftlich vereinbart werden, und sind dann Vertragsbestandteil.
4.4 Die Zahlung der Buchungen erfolgt i.d.R. per Rechnungsversand nach der erbrachten Leistung. Nach Erhalt der Rechnung per E-Mail oder Post ist diese sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen, es sei denn, es ist etwas anderes auf der Rechnung ausgewiesen.
4.4.1 Sondervereinbarungen sehen auch Barzahlung vor Ort durch den Kunden vor.
4.4.2 Bei Buchungen, die Drittdienstleister beinhalten, kann eine Anzahlung durch diesen verlangt, und somit durch Event & Erlebnis FEEZ dem Kunden vor dem Leistungszeitpunkt in Rechnung gestellt werden. Die Anzahlung wird mit der Endrechnung verrechnet.
5. Rücktritt/ Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit nach Vertragsabschluss und vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Hierbei ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Event & Erlebnis FEEZ maßgeblich. Es bedarf der Schriftform und der Veranstalter muss den Rücktritt bestätigen.
Im Falle eines Rücktritts des Kunden vom Vertrag oder der Nichtwahrnehmung einer vereinbarten Veranstaltung, kann Event & Erlebnis FEEZ eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter macht diese pauschaliert geltend.
Die Stornierungskonditionen betragen:
- vom Tag der Buchung bis 30 Tage vor Leistungserbringung: 15%
- vom 29. Tag bis 15 Tage vor Leistungserbringung: 30%
- vom 14. Tage bis 7 Tage vor Leistungserbringung: 50%
- vom 6. Tag bis 1 Tag vor Leistungserbringung: 75%
- ab 23 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Preises
6. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, in folgenden Fällen vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten (dies kann auch kurzfristig und vor Ort geschehen):
6.1 Bei Einwirkung höherer Gewalt.
6.2 Bei akuter Erkrankung oder Verhinderung des/der Durchführenden aus unvermeidbarem Grund, ohne Ersatzmöglichkeit.
Bei Eintreten dieser Fälle sind beide Seiten von ihren Pflichten frei.
6.3 Wenn ein Kunde die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört.
6.4 Wenn ein Kunde sich vertragswidrig verhält oder auch Sicherheitshinweise grob fahrlässig missachtet.
6.5 Wenn ein Kunde aufgrund Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit den Programmanforderungen nicht gewachsen ist.
In diesen Fällen bleibt der Anspruch seitens des Veranstalters auf den vereinbarten Preis grundsätzlich erhalten.
7. Verspätungen
7.1 Bei einer Verspätung durch den Kunden wartet der/ die Durchführende(n) bis zu 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Erscheint der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt nicht, hat er keinen Anspruch auf eine Leistungserbringung. Der vereinbarte Veranstaltungspreis wird zu 100 % berechnet.
7.2 Kündigt der Kunde eine Verspätung an, wird die Leistung entsprechend verkürzt erbracht. Ungeachtet dessen ist der Rechnungsbetrag zu 100% fällig.
7.3 Wenn möglich, wird der Veranstalter bei verspätetetem Erscheinen des Kunden auf dessen Wunsch die Leistung mit der ursprünglich vereinbarten Dauer durchführen. In diesem Fall muss die zusätzliche Leistung vom Kunden bezahlt werden. Es wird eine Pauschale von 30€ pro angefangene halbe Stunde fällig.
7.4 Bei einer vorzeitigen Beendigung der Veranstaltung auf Kundenwunsch ist der vereinbarte Rechnungsbetrag ohne Abzug fällig.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Durchführenden, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
8.2 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter empfohlen oder vermittelt werden (z.B. Busunternehmen, gastronomische Betriebe, Museums- oder Aktivitätenbesuche usw.).
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
8.4 Eine Haftung seitens des Veranstalters bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden und Unfälle ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
8.5 Bei Kinder- und Jugendveranstaltungen übernimmt grundsätzlich weder der Veranstalter noch der Durchführende die Aufsichtspflicht. Das Begleitpersonal muss vom Kunden gestellt werden.
9. Gerichtsstand
9.1 Der Kunde kann Klagen gegen den Veranstalter nur an dessen allgemeinem Gerichtsstand erheben, also Halle (Saale).
9.2 Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen des Veranstalters dessen Geschäftssitz, also Halle (Saale).
10. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.
Event & Erlebnis FEEZ
Stefanie Elsner
Azaleenstraße 14, 06122 Halle
Stand: 12.08.2019